Nach der neuen hessischen Anlagenverordnung müssen vor dem 01.10.1993 errichtete oberirdische Heizöltanks mit einem Rauminhalt zwischen 1000 und 10.000 Litern einmalig durch anerkannte Sachverständige geprüft werden. Auch Kellertanks gelten als oberirdische Heizöltanks.
Es ist Ihre Aufgabe – wie beim Auto – diese Prüfung in Auftrag zu geben.
Sie können alle von den Bundesländern nach Wasserrecht anerkannten Sachverständigen beauftragen. Welche Sachverständigenorganisationen insgesamt anerkannt sind , können Sie dem Internet entnehmen oder bei der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt oder beim Magistrat der kreisfreien Stadt
(Telefonnummern unten) erfahren.
Schadensfälle bei Heizöltanks gefährden die Umwelt, bedeuten jedoch auch ein Risiko für Ihre Heizung und können Ihnen sehr hohe Kosten verursachen.
Es ist deshalb gesetzlich festgelegt, dass Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, also auch Heizöltanks, durch anerkannte Sachverständige zu prüfen sind.
Tragen auch Sie zum Gewässerschutz bei!
Fragen und Antworten
Was ist mit neueren Heizöltanks?
Sollte Ihr oberirdischer Heizöltank mit einem Rauminhalt zwischen 1000 und 10.000 Litern am 01.10.1993 oder später errichtet worden sein, hätte er bereits durch anerkannte Sachverständige geprüft werden müssen. Haben Sie einen solchen Tank und ist er bisher nicht geprüft worden, holen Sie bitte diese Prüfung umgehend nach.
Welche Pflichten habe ich insgesamt als Betreiber von Heizöltanks?
Vor allem ist wichtig, dass Sie ihren Tank regelmäßig selbst überwachen und instand halten.
Beauftragen Sie einen Heizungsfachbetrieb, wenn Sie selbst nicht fachkundig sind.
Prüfen Sie nach, ob Ihr Heizöltank schon bei der unteren Wasserbehörde angemeldet ist. Dort erhalten Sie auch die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen. Nicht erforderlich ist die Anmeldung bei oberirdischen Tanks mit einem Rauminhalt bis zu 1000 l.
Wenn der Rauminhalt Ihres Tanks 10.000 l überschreitet, dürfen nur zugelassene Fachbetriebe nach §19l Wasserhaushaltsgesetz (WHG) daran arbeiten. Ihr Heizungsfachbetrieb teilt Ihnen mit, ob er ein Fachbetrieb nach §19l WHG ist.
Schadensfälle durch das Austreten von Heizöl beim Befüllen der Tankanlage oder durch Undichtigkeiten am Tank sind der Polizei oder Wasserbehörde jeweils sofort zu melden!
Lassen Sie Ihren Tank regelmäßig durch Sachverständige prüfen, wenn er sich im Schutzgebiet oder unter der Erde befindet oder wenn er einen Rauminhalt von mehr als 10.000 l hat. Regelmäßig heißt: alle 5 Jahre, bei unterirdischen Tanks in Schutzgebieten alle 2,5 Jahre.
Einzelheiten enthalten das Merkblatt „Betriebs und Verhaltensvorschriften“, das Sie bei Ihrer Wasserbehörde anfordern können, und die Broschüre „Der sichere Heizöltank“ des hessischen Umweltministeriums.
Die Broschüre ist beim hessischen Umweltministerium auch gedruckt erhältlich.
Weitere Informationen zu Heizöltanks erhalten Sie unter
0180 – 1 999 888 und unter
www.oelheizung.info
Dies ist ein Service des Instituts für wirtschaftliche Ölheizung e.V. in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik Hessen und dem Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Auch Ihr Heizungsfachbetrieb hilft Ihnen bei Problemen mit Ihrem Heizöltank. Ebenso berät Sie Ihr Mineralölhändler.
In Hessen bisher prüfende Sachverständigenorganisationen:
BGU |
0561 |
96996-0 |
|
FGMA |
069 |
6603-0 |
|
TÜV HESSEN |
06151 |
600-0 |
|
AGU-TSO e.V. |
0531 |
2351507 |
|
ARGE TPO |
0911 |
96482-38 |
|
Bayrische Anlagenprüforganisation |
089 |
60855658 |
|
DEKRA |
0711 |
7861-0 |
|
Geoplan |
0203 |
362576 |
|
GEOPOHL |
03722 |
508350 |
|
GSW |
05066 |
3259 |
|
R+D |
05571 |
9240-0 |
|
SWS |
0761 |
71717 |
|
SOG |
05121 |
263216 |
|
SOUTEC |
05361 |
399688 |
|
Stark & Partner |
0228 |
9431184 |
|
TPD |
08664 |
1217 |
|
TÜV Anlagentechnik |
0345 |
5215-0 |
|
TÜV Pfalz |
0631 |
3545-0 |
|
TÜV Thüringen |
0361 |
4283-0 |
|
Überwachungsgemeinschaft - SHK - Handwerk |
02241 |
9299500 |
|
Dr. W. Wohlfahrt |
02174 |
672-0 |
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Die unteren Wasserbehörden in Hessen helfen ihnen weiter:
Regierungsbezirk Kassel
Kreis Fulda |
0661 |
6006-0 |
|
Kreis Hersfeld-Rotenburg |
06621 |
87-0 |
|
Kreis Kassel |
0561 |
1003-0 |
|
Kreis Waldeck-Frankenberg |
05631 |
954-0 |
|
Schwalm-Eder-Kreis |
05681 |
775-0 |
|
Stadt Kassel |
0561 |
787-0 |
|
Werra-Meißner-Kreis |
05651 |
747-0 |
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(Quelle: Auszug aus dem Faltblatt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
HEIZÖL KAUFEN
Regeln und Tipps
Vor der Lieferung
Aus der Tageszeitung können die aktuellen Heizölpreise als Richtschnur entnommen werden.
Wer einen zuverlässigen Händler hat, sollte diesem auch bei vorliegenden Billigangeboten den Zuschlag erteilen!
Grundsätzlich ist das Mineralöl dort am billigsten, wo man die richtige Menge und das richtige Produkt erhält!
Kurz vor der Lieferung den Mineralölstand im Lagertank ermitteln:
Bei einem quaderförmigen, geschweißten Tank möglichst mit einem Längenmaß die Füllhöhe messen.
Bei einem Kunststofftank oder einer Tankbatterie den Füllstand mittels Filzstift auf der Behälterwand markieren.
Wird immer eine gleichgroße Menge bestellt (Anfangs- und Endstand liegen immer im gleichen Bereich) lassen sich Abweichungen von z.B. 5% oder 10% leicht erkennen.
Bei einem Kugelbehälter oder einem zylindrischen Behälter mittels Längenmaß oder Peilstab die Füllhöhe messen (Peilstab die letzten 30 cm langsam einführen!).
Bei der Lieferung
Das amtliche Kennzeichen des Tankwagens aufschreiben.
Kontrollieren ob das Zählwerk auf Null steht.
Während der gesamten Anlieferung den Füllvorgang am Armaturenschrank überwachen.
Die letzte Zähleranzeige muß mit dem Abdruck übereinstimmen.
Nach der Lieferung
Ermittlung des Mineralölbestandes im Lagertank.
Nach ca. 15 Minuten stellt sich ein ausreichend genauer Füllstand ein (bei einem Batterietank kann eine längere Wartezeit notwendig sein).
Ergeben sich Zweifel über die Richtigkeit der gelieferten Mineralölmenge, ist unverzüglich das zuständige Eichamt zu informieren.
Auch wenn es im Einzelfall nicht mehr möglich sein sollte eine manipulierte Messung nachzuweisen, kann die Summe von Hinweisen auf einen bestimmten Tankwagen zur erfolgreichen Aufdeckung von Mengenmanipulationen beitragen.
Abweichungen zur gelieferten Menge und der Messung entstehen aus folgenden Gründen:
Eichrechtlich gilt bei einer Mineralöllieferung das Messergebnis der eichpflichtigen und gültig geeichten Messanlage innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen von 1%.
Eine Abweichung des Volumens kann durch die gesetzlich vorgeschriebene Umrechnung auf 15° entstehen.
Temperaturabweichung von 10° zu 15° = Änderung des Heizölvolumens um ca. 8,4 Liter pro 1000 Liter.
Temperaturabweichung von 25° zu 15° = Zähleranzeige 992 oder 991 Liter
Temperaturabweichung von 5° zu 15° = Zähleranzeige 1008 oder 1009 Liter
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